Kriegsverbrechen der USA verharmlost

Dieser Artikel stammt von Thomas Röper, den ich gekürzt übernommen habe. Das Original finden Sie hinter diesem Link

160 tote Schülerinnen — Wie der Spiegel ein Kriegsverbrechen der USA verharmlost

 

Symbolbild
Von den Amerikanern zerstörte Schule mit Toten, meist Schülerinnen.

Liebe Leserinnen und Leser,

Am ersten Tag des Irankrieges haben die USA eine Schule bombardiert und mindestens 160 Menschen, zumeist Schülerinnen, getötet. Der Spiegel hat dieses Kriegsverbrechen in einem langen Artikel verharmlost.

Dass die deutschen Medien trotz ihrer Antipathie für Donald Trump nichts weiter als Lautsprecher der US-Regierungspropaganda bleiben, kann man fast täglich beobachten. Ein besonders deutliches Beispiel war der Irankrieg, bei dem deutsche Medien lange gebraucht haben, um zumindest kleinlaut in Nebensätzen zuzugeben, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war. Selbst bei diesem Krieg der USA, unter dessen Folgen auch Europa und Deutschland massiv leiden, fällt es den deutschen Medien sehr schwer, die USA auch nur ein wenig zu kritisieren.

Das brutale Kriegsverbrechen der USA

Das gilt besonders für das brutale Kriegsverbrechen vom 28. Februar, dem ersten Tag des brutalen amerikanisch-israelischen Angriffskrieges gegen den Iran, als die USA in der Stadt Minab eine Schule dem Erdboden gleich gemacht und dabei mindestens 160 Menschen, fast alles Schülerinnen, getötet haben. Dazu hat der Spiegel nun einen sehr langen Artikel mit der vielversprechenden Überschrift „Luftschläge auf iranische Grundschule – Haben die Amerikaner in Minab ein Kriegsverbrechen begangen?“ veröffentlicht.

Der Artikel ist sehr lang und wird mit 24 Minuten Lesezeit angegeben. Wer sich nach der vielversprechenden Überschrift aber eine Antwort auf die Frage aus der Überschrift erhofft, ob dieser Angriff ein Kriegsverbrechen der USA war, der wird enttäuscht, denn dazu schreibt der Spiegel in dem langen Artikel nur folgendes:

„Die Schwelle für Kriegsverbrechen liegt im humanitären Völkerrecht hoch. Ein Angriff auf ein ziviles Objekt gilt erst dann als Kriegsverbrechen, wenn er wissentlich erfolgt. »Die US-Armee müsste die Schule gezielt und in dem Wissen angegriffen haben, dass es sich um eine Schule handelt«, sagt die Oxford-Professorin für Globale Sicherheit Janina Dill. Ein Kriegsverbrechen setzt belegbaren Vorsatz voraus – genauer: das Wissen um den zivilen Status des Ziels. Dieser Nachweis ist schwer zu führen. Doch das bedeutet nicht, dass der Angriff rechtlich sauber war. Bei einem vorgeplanten Angriff auf ein Gebäude besteht in der Regel kein Zeitdruck. Umso gründlicher hätte geprüft werden müssen, ob die Informationen aktuell waren – und ob Hinweise auf eine zivile Nutzung übersehen wurden.“

Der Spiegel war mal ein investigatives Bltt. Davon ist nichts mehr übrig

Das zeigt anschaulich, wie parteiisch der Spiegel ist, denn so hohe Maßstäbe legt er beispielsweise in der Ukraine nicht an. Da ist für den Spiegel jede beschädigte Schule ein russisches Kriegsverbrechen, sogar dann, wenn dort gar keine russischen Geschosse eingeschlagen sind, sondern fehlgeleitete ukrainische Abwehrraketen, denn der Spiegel unterstellt Russland – im Gegensatz zu Israel und den USA – immer Vorsatz.

Aber man muss vor den Spiegel-Leuten den Hut ziehen, denn in Propaganda sind sie wahre Meister. Dieser Spiegel-Artikel ist sehr lang und auch sehr emotional und mit viel Empathie für die Opfer geschrieben, was dem unbedarften Leser natürlich eine gewisse Neutralität vorgaukeln soll, die es in dem Artikel jedoch nicht gibt.

Hier können Sie gerne den Artikel von Thomas Röper zu Ende lesen.

Der Spiegel war einmal, zu Zeiten Rudolf Einsteins das beste, investigative Medium in Deutschland. Sein Gründer und erster Herausgeber ging seinerzeit bei der „Spiegel Affäre“ eher ins Gefängnis als seine Prinzipien aufzugeben.

Heute ist davon nichts mehr übrig!

 

 

 

Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.