
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Grundgesetzt wir immer öfter ausgehebelt
In diesem Blog stelle ich Beispiele dafür und auch andere Themen, die sich mit dem Zustand Deutschlands befassen, zur Diskussion.
Ich gehe davon aus, dass ich damit von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, wenngleich ich eine gewisse Sorge habe, dass dies den Zensurbehörden der EU und Deutschlands nicht immer gefällt.
Bitte teilen Sie meine Beiträge in den sozialen Netzwerken, wenn Sie mit meiner Meinung von Fall zu Fall übereinstimmen.
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Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und hoffe, meine Beiträge helfen auch Ihnen, die Lage richtig einzuschätzen.
Ihr Rainer Andreas Seemann