Die Doktoren-Betrüger in Deutschlands Politik

Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Land Berlin
Bild: Jana Bauch/Universität zu Köln – CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=142089444
Liebe Leserinnen und Leser, die Doktoren-Betrüger in Deutschlands oberer Politik-Ebene werden immer zahlreicher. Ich habe die Informationen für diesen Beitrag teilweise einem Artikel aus den Apollo-News übernommen.
Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht ein neuer Name auftaucht. Nun erwischt es die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg. Sie soll an 83 Stellen ihrer Doktorarbeit plagiiert haben, so der Plagiatsjäger Stefan Weber. Weber bezeichnet diesen Fall als den „schwersten mir bekannten Plagiatsfall in der bundesdeutschen Rechtswissenschaft seit Karl-Theodor zu Guttenberg“.
Gleich auf den ersten Seiten die ersten „verdächtigen Stellen“
Bei Badenbergs Doktorarbeit befinden sich gleich auf der ersten Seite zwei Stellen, die wortgleich mit anderen Werken übereinstimmen, ohne als Zitate gekennzeichnet zu sein. So heißt es bei Badenberg: „In der Gegenwart hat archaische Motiv, dieses Urverlangen des Menschen, Aufklärung über die eigene Herkunft zu gewinnen, die stürmischen Fortschritte in der Wissenschaft und medizninischen Technik eine neue Dimension erlangt.“ Diese Aussage findet sich auch im Beitrag „(Verfassungs)Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung?“ von Schmidt-Didczuhn aus dem Jahr 1989. Bei Schmidt-Didczuhn heißt es anstatt „Aufklärung […] zu gewinnen“ lediglich „Aufklärung […] zu erlangen“, ansonsten sind die Worte gleich.
Weber: Vorsätzlicher Textbetrug auf Seite 45
Auf S. 45 von Badenbergs Dissertation sieht Stefan Weber ein Anzeichen für einen möglichen vorsätzlichen Textbetrug, indem die Worte „meines Erachtens“ eingefügt wurden. So schreibt Badenberg: „Daher bringt meines Erachtens die VN-Konvention deutlich zum Ausdruck, dass allen Kindern, gleich ob ehelich, nichtehelich, adoptiert, mithilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugt oder im Wege der anonymen Geburt auf die Welt gebracht, das Recht zustehen soll, ihre Eltern, vor allem auch die biologischen Eltern, zu kennen.“
In einem wissenschaftlichen Werk von Sethe aus dem Jahr 1995 heißt es: „Die Konvention bringt vielmehr deutlich zum Ausdruck, dass allen Kindern, gleich, ob ehelich, nichtehelich, adoptiert oder mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugt, das Recht zustehen soll, ihre eigenen Eltern, auch wenn es sich ,nur‘ um die genetischen Eltern handelt, zu kennen.“
Die Verstöße ziehen sich praktisch durch die ganze Arbeit
Weber kommt zu dem Schluss: „Es finden sich in der Dissertation mannigfaltige Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Die 83 Plagiatsfragmente sind als schwerwiegend und werkprägend zu klassifizieren. Sie dominieren die Doktorarbeit von Felor Badenberg in qualitativer und quantitativer Weise.“ Die problematischen Stellen ziehen sich bis zu Seite 152 der Doktorarbeit. Weber bezeichnet diesen Fall als den „schwersten mir bekannten Plagiatsfall in der bundesdeutschen Rechtswissenschaft seit Karl-Theodor zu Guttenberg“.
Und wieder einmal frage ich mich, von welchen Leuten wir regiert werden. Es ist einfach nur noch übel und es wird Zeit für einen kompletten Neuanfang in Deutschland. Mit den sogenannten Altparteien wird das nichts werden.
Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann