
Ein Schweizer Bürger muss ins Gefängnis, weil er behauptet, dass Skelette nur männlich oder weiblich sind.
Der Burgdorfer Emanuel Brünisholz schrieb auf Facebook, dass man an Skeletten nur Männer und Frauen erkenne. Nach einem Schuldspruch und der Nichtbegleichung der Buße soll er Anfang Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Ist das eigentlich noch zu fassen? Wie weit geht dieser queere Unsinn denn noch? Natürlich wird man einst, wenn man in ein paar Tausend Jahren unsere Skelette ausgräbt, nur zwei Geschlechter erkennen. Alles andere wäre ja, rein biologisch betrachtet, ein Wunder. Dass man für diese Wahrheit nun ins Gefängnis muss, zeigt, wie weit unsere Rechtsprechung inzwischen von der rot/grünen Blase erfasst wurde.
Hier noch einmal der Originaltext des verurteilten Schweizers:
Ausgangspunkt des Strafverfahrens war ein Kommentar, den Brünisholz am 3. Dezember 2022 unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner auf Facebook veröffentlicht hatte. Nach Angaben von Inside Paradeplatz, das Auszüge aus der polizeilichen Einvernahme publiziert hat, schrieb er: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“
Muss man für diesen Kommentar tatsächlich bestraft werden? Sind wir schon wieder so weit?
Ich überlasse es Ihrem gesunden Menschenverstand, diese Frage zu beantworten.
Kann es sein, dass inzwischen der Wahnsinn ausgebrochen ist, der das logische Denken verhindert?
Der Bericht, der mich auf diesen Gedanken gebracht hat, stammt aus Apollo News. Sie finden den Original-Artikel hinter diesem Link!
Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat SpanienIhr Rainer Andreas Seemann