Polizistenmörder freigesprochen

Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat

Liebe Leserinnen und Leser,

Im Namen des Volkes? Eine Justizreform ist dringend erforderlich

es ist empörend, wie in Deutschland Recht gesprochen wird. Im Mordprozess um den in Völklingen erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) ist der Angeklagte Ahmet G. (19) freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil das Urteil eine Abfolge beschreibt, die viele als schwer erträglich empfinden: Zunächst begeht der Täter einen bewaffneten Überfall. In diesem Moment ist er nach den Feststellungen des Gerichts noch so zurechnungsfähig, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt werden kann. Als die Polizei eingreift, eskaliert die Lage. Ahmet G. entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe, erschießt Simon Bohr mit sechs Schüssen und feuert anschließend auf weitere Beamte. Gerade für diese Eskalation geht das Gericht dann aber von Schuldunfähigkeit aus.

Mal ehrlich: Vertrauen Sie dieser Justiz noch? Entsprechen solche Urteile wirklich dem Grundsatz „Im Namen des Volkes„?

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt dazu bei NIUS: „Der Angeklagte hat also während der Flucht vor der Polizei seine Schuldfähigkeit verloren? Theoretisch ist das denkbar. In der Praxis passiert das aber extrem selten. Der psychiatrische Gutachter hat dem Angeklagten im Prozess grundsätzlich eine paranoide Schizophrenie attestiert. Das wäre tatsächlich eine „krankhafte seelische Störung“ im Sinne des Strafgesetzbuchs – und damit ein Grund für Schuldunfähigkeit. Aber die allgemeine Diagnose reicht nicht aus. Es kommt darauf an, ob der Täter gerade dann in einem psychotisch geprägten Zustand war, als er den Polizeibeamten erschossen hat.“

Ich dagegen glaube, dass unsere Kuscheljustiz gründlich reformiert werden muss. Es kann nicht sein, dass Mörder freigesprochen werden. Wer ein ganzes Magazin mit 19 Schuss auf Polizeibeamte abschießt und einem bereits am Boden liegenden Polizisten noch in den Kopf schießt ist schuldig des Mordes. Punkt!

Der Staatsanwalt geht in Revision. Eventuell urteilen die höheren Instanzen dann doch so, wie man es von ihnen erwartet,

 

Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann

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