Was darf man denn noch sagen?

Niemand weiß mehr, was gesagt werden darf: Wie Rechtsunsicherheit die Meinungsfreiheit aushöhlt
Lieber nichts sagen. Man weiß ja nie!

Liebe Leserinnen und Leser,

die -zig Tausendfachen Anzeigen von Politikern gegen Bürger, die einfach einmal ihrem Ärger Luft machen wollten, zeigen es genau. Man will den Deutschen endlich den Mund verbieten. Das Volk soll gefälligst das „Maui halten“, arbeiten bis zum Umfallen und den Großteil des Lohns wieder an den Staat als Steuern und Abgaben zurückgeben. So stellen sich die Damen und Herren der Politik das vor. Der Fall „Lügenfritz“ zeigt: Bei Äußerungsdelikten entscheiden Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte unberechenbar.

Was wird strafrechtlich verfolgt? Niemand weiß es im Voraus

Bürger können kaum absehen, ob eine Bemerkung strafrechtlich verfolgt wird – und bleiben der Willkür der Behörden ausgeliefert. Bei einem relativ harmlosen Ausdruck, wie z. B. „Hohlbirne“ kommt dann auch gerne mal die Polizei am frühen Morgen mit einem Durchsuchungsbefehl. Andrerseits dürfen Politiker natürlich ihre Wähler straffrei beleidigen. Ein Beispiel lieferte die bekannte Kriegstreiberin Agnes Strack-Zimmermann, als sie die AfD Wähler pauschal als Schmeißfliegen bezeichnete. Auch der Bundespräsident nimmt bekanntlich kein Blatt vor den Mund, wenn er AfD Wähler beleidigen kann. Die Bürger sind dagegen eingeschüchtert.

Die einschüchternde Wirkung wirkt immer mehr

Die einschüchternde Wirkung der gegenwärtigen Rechtsprechung bei sogenannten Meinungsdelikten konnte exemplarisch in der ARD-Sendung hart aber fair beobachtet werden. Als der Reifenmonteur Ingo Hahne auf Bundeskanzler Friedrich Merz zu sprechen kam, geriet er plötzlich ins Stocken. „Also ganz ehrlich, der hat von der ersten Sekunde an, ich darf nicht sagen gelogen, damit ich nicht noch eine Anzeige kriege, aber er hat nicht die Wahrheit gesagt“ (Apollo News berichtete).

Was hat das für Folgen?

In höheren Gerichtsinstanzen kann man Glück haben

Zwar werden diese Gerichtsurteile gegen Bürger regelmäßig von den höheren Instanzen wieder kassiert. Doch das ändert nichts an ihrer verheerenden Wirkung. Schon die erste Entscheidung hat oftmals, auch durch die mediale Rezeption derartiger Fälle, eine nachhaltig abschreckende Wirkung auf die politische Debatte. Hausdurchsuchungen, wie sie in solchen Verfahren häufig durch übereifrige Staatsanwaltschaften angeordnet werden, treffen viele Menschen schwer und wirken häufig traumatisierend.

Das Amtsgericht Heilbronn erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Bürger, der Bundeskanzler Friedrich Merz im Internet als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Dafür wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt. Weil der Betroffene keinen Einspruch einlegte, wurde der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.

Die Politik sorgt sich um die Meinungsfreiheit in China und nicht in Deutschland

Während sich deutsche Politiker und die von ihnen abhängige Medien grundsätzlich über die Zensurbestrebungen in Russland, China, der Türkei und anderen Ländern echauffieren, passiert es in Deutschland und der EU ganz offen. Nur bezeichnet man hier die strenge Zensur als „Schutz für die Demokratie“.

Welch ein Hohn!

Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann

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