FAZ-Journalist will möglichst viele Russen töten

„Möglichst viele Russen töten“ – Wer ist Michael Martens?

Michael Martens
Journalist der FAZ
Bild: PTC

Liebe Leserinnen und Leser,

die FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) war eigentlich immer ein seriöses Blatt. Zwar hat die Zeitung sich in den letzten Jahren sehr zur jeweiligen Regierung hingezogen gefühlt, aber ein Rest selbstständiges Denken blieb doch noch erkennbar. Nun scheint dies aber deutlich gefährdet. Die FAZ beschäftigt einen Journalisten mit dem Namen Michael Martens, der ganz offensichtlich zur blutrünstigen Fraktion zählt. Nicht nur in Russland ist man geschockt über die Aussagen des FAZ-Journalisten, der „so viele Russen wie möglich töten“ möchte. Wer ist der Russenhasser mit Presseausweis, der auf X regelmäßig ukrainische Tötungsvideos verbreitet?

Während der gemeinsamen Pressekonferenz des Präsidenten Serbiens, Aleksandar Vučić, und des ukrainischen Verwaltungschefs Wladimir Selenskij in der serbischen Hauptstadt Belgrad kam es zu einem Eklat. Michael Martens, Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für Südosteuropa, stellte an Selenskyj die Frage, die bei den Zuhörern für einen kurzen Schockmoment sorgte.

Was können die Europäer tun, um mehr Russen zu töten?

“Was können wir Europäer konkret tun, um Ihnen dabei zu helfen, mehr Russen, mehr russische Soldaten zu töten?”, fragte er. Außerdem wollte er wissen, ob Vučić und Selenskij über eine Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich gesprochen hätten. Die Frage sorgte bei der Dolmetscherin und bei dem serbischen Präsidenten für kurze Verwirrung. Vučić runzelte die Stirn und antwortete als Erster, da die erste Frage – die zum EU-Beitritt – an ihn gerichtet war.

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Ramelow macht der CDU ein Angebot

Ramelow macht der CDU ein Angebot für Zusammenarbeit von Linkspartei und CDU

Bodo Ramelow
Bild von Steffen Prößdorf CC BY-SA 4.0 Wikipedia

Liebe Leserinnen und Leser,

man sollte dem Herrn Ramelow dankbar sein, dass er seine schmutzigen Angebote tatsächlich noch vor der Wahl in Sachsen-Anhalt macht. In Thüringen gibt es seit Jahren eine Zusammenarbeit zwischen Linkspartei und CDU – weil keine Partei im Landtag mit der AfD koalieren will. So eine Kooperation empfiehlt Thüringens Ex-Regierungschef Ramelow auch Sachsen-Anhalt. Dabei vergisst er, dass es genau diese Zusammenarbeit war, die die AfD in Thüringen inzwischen doppelt so stark wie die CDU gemacht hat. Sollte die CDU in Sachsen-Anhalt auf diesen billigen Trick hereinfallen, wird es ihr Todesstoß. Keinem wirklichen CDU-Wähler wird es gefallen, wenn die Partei plötzlich mit den Mauerschützen koaliert oder auch nur zusammenarbeitet. Die Parteiführung wird hoffentlich erkennen, dass genau diese Duldung in Thüringen dazu geführt hat, dass die AfD von 23 auf 42% gestiegen ist.

Lieber gleich die AfD wählen, wenn nicht die Linken den Kurs bestimmen sollen

Ich rate den Wählern in Sachsen-Anhalt deswegen, wenn Sie nicht möchten, dass das Bundesland in die alten DDR-Zeiten zurückfällt, wählen sie statt der CDU lieber gleich die AfD. Nur so können Sie verhindern, dass die alten SED-Schergen wieder die Politik bestimmen.

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Links/grüne Parteien wollen Grundgesetz ändern

SPD, Grüne und Linke wollen schon wieder am Grundgesetz herumpfuschen und die „sexuelle Identität“ ausdrücklich in Artikel 3 verankern.

Es ist nicht notwendig, das Grundgesetz für jede kleine und kleinste Minderheit aufzublähen. § 3 Abs. 3 ist eindeutig. Bild: KI aus anonymousnews.org

Liebe Leserinnen und Leser,

es vergeht ja kein Tag in Deutschland, an dem sich die Parteien links der Mitte nicht irgendetwas Neues ausdenken. Links/grüne Parteien wollen jetzt das Grundgesetz ändern, um einer kleinen Minderheit Rechte zu verschaffen, die sie ohnehin schon hat.  Sie wollen die „sexuelle Identität“ ausdrücklich in Artikel 3 verankern. Was als Schutz vor Diskriminierung verkauft wird, sehen Kritiker als nächsten Schritt einer ideologischen Umgestaltung des Staates. Denn das Grundgesetz ist in Artikel 3 Absatz 3 schon jetzt glasklar und bedarf keiner Änderung.

Dort heißt es wörtlich:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zudem ergänzt Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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