Das zweierlei Maß der deutschen Justiz

Syrer (15) schwor auf den Koran, die Tat zu bereuen – keine Anklage wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen

Vergewaltiger werden nicht angeklagt. Verfahren eingestellt.
Das ist die deutsche Justiz

Liebe Leserinnen und Leser,

ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich persönlich hätte kein Vertrauen mehr in die deutsche Justiz, würde ich noch in Deutschland leben. Da werden drei Jugendliche, die sich an einer Gruppenvergewaltigung beteiligt haben, nicht einmal angeklagt. Man stellt das Verfahren ein. Welchen Eindruck macht das auf das Opfer? Wie nimmt die deutsche Bevölkerung einen solchen Skandal auf? Haben die zuständigen Staatsanwälte und Richter eigentlich gar kein Rechtsbewusstsein mehr? Geht in Deutschland der Täterschutz wirklich so weit über den Opferschutz hinaus?

Fragen über Fragen!

Im konkreten Fall geht es um eine Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens. Drei Jugendliche sollen die 14-Jährige in einem niedersächsischen Jugendzentrum vergewaltigt und die Tat gefilmt haben. Einer der Beschuldigten schwor dem Mädchen später auf den Koran, dass er die Tat bereue. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt: Der entgegenstehende Wille der 14-Jährigen sei für die Jugendlichen nicht ausreichend erkennbar gewesen. Die drei Vergewaltiger stammen aus Syrien, dem Iran und den Niederlanden und sind 15, 16 und 18 Jahre alt.

Das Mädchen hat aus Angst nicht geschrien — deswegen keine Anklage

Die 14-Jährige spricht von einer Gruppenvergewaltigung. Sie habe während der Tat unter Schock gestanden und deshalb weder geschrien noch geweint. Sie habe sich innerlich verschlossen, angewidert geschaut und sich nicht aktiv beteiligt. „Ich hatte einfach nur Angst, Angst, Angst“, sagte sie gegenüber Bild

Sie hätte also schreien und sich wehren müssen! Das ist eine solch idiotische Begründung, dass es einem schlecht werden kann. Das Mädchen hatte Angst um ihr Leben. Da muss man kein Psychologe sein, um zu verstehen, dass sie unter Schock stand und es einfach über sich ergehen ließ. Vielleicht hat ihr genau das sogar das Leben gerettet.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist einfach nur widerlich

Die Staatsanwaltschaft hält die Beweislage dennoch nicht für ausreichend. Den Beschuldigten könne eine strafbare Handlung „mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden“, erklärte eine Sprecherin der Behörde.

Aus den Beweismitteln ergäben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass das Mädchen seinen entgegenstehenden Willen geäußert habe oder dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen sei. Ein solcher Widerwille könne ausdrücklich oder durch entsprechendes Verhalten zum Ausdruck gebracht werden. Als Beispiele nannte die Staatsanwaltschaft Weinen oder Abwehr.

Die Familie will die Einstellung nicht hinnehmen. Die Anwältin der 14-Jährigen hat Beschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle muss nun prüfen, ob die Entscheidung bestehen bleibt oder weitere Ermittlungen notwendig sind.

Es geht nur noch um das Filmen der Tat

Unabhängig davon läuft das Verfahren wegen der Videoaufnahmen weiter. Dieser Teil der Ermittlungen wurde an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Dort befindet sich die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonstiger jugendgefährdender Inhalte. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte.

Sind Sie, liebe Leserinnen und Leser, ebenso geschockt oder lässt Sie das inzwischen kalt, weil es ja fast täglich solche oder ähnliche Nachrichten gibt?

Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann

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