Das Versagen der Justiz geht nahtlos weiter

Das Versagen der Justiz geht nahtlos weiter. Für ausreisepflichtigen Gewalttäter – keine Abschiebehaft veranlasst

Symbolbild. Freiheit statt Abschiebehaft.
Bild: Bing Generator

Liebe Leserinnen und Leser,

das Versagen der Justiz geht nahtlos weiter. Nur kurz nach der schrecklichen Tat eines IS-Anhängers in Berlin, muss ich schon wieder von einem Justizskandal der schlimmsten Sorte berichten. Der zeitweise als möglicher Komplize des CSD-Anschlags verdächtigte Iraner wurde wieder freigelassen. Besonders brisant: Er soll ein mehrfach verurteilter, ausreisepflichtiger Gewalttäter sein. Abschiebehaft wurde jedoch trotzdem nicht veranlasst. Ich habe keinerlei Vertrauen mehr in die deutsche Justiz. Wer Straftäter freilässt, jedoch Regierungskritiker einsperrt, der hat seine Aufgaben nicht verstanden. Deutschland ist inzwischen zu einem Bananenstaat verkommen, in dem nichts mehr so ist, wie es sein soll. Die eigenen Bürger werden überwacht und drangsaliert. Die Meinungsfreiheit ist so sehr gefährdet, dass man unwillkürlich Vergleiche mit der DDR ziehen muss, und die Justiz versagt auf ganzer Linie.

Ausreisepflichtiger Serienstraftäter wieder auf freiem Fuß

Der im Zuge des Anschlags auf den Berliner CSD zwischenzeitlich festgenommene Iraner Tayman Z. ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Besonders heikel: Nach Informationen der Bild soll der 28-Jährige ausreisepflichtig sein und zuvor mehrere schwere Straftaten begangen haben. Demnach wird die Entscheidung, Tayman Z. freizulassen, anstatt ihn in Abschiebehaft zu nehmen, laut Bild in Sicherheitskreisen teils heftig kritisiert.

Auch der CDU-Innenexperte Alexander Throm kann die Entscheidung der Behörden in diesem Fall nicht nachvollziehen. „Völlig unverständlich ist mir, warum ein solcher Serien-Gewalttäter nicht sofort in Abschiebehaft kommt“, sagte Throm gegenüber der Bild.

Tayman Z soll mehrere schere Gewaltdelikte begangen haben

Tayman Z. soll demnach gleich mehrere schwere Gewaltdelikte begangen haben. Nach Informationen der Bild sei er unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bandendiebstahls und räuberischer Erpressung verurteilt worden. Der Iraner soll bereits 2011 gemeinsam mit seiner Mutter nach Deutschland eingereist sein. Nachdem ihm zunächst der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden sei, sei ihm dieser später wieder entzogen worden. Seit August 2024 soll er ausreisepflichtig sein.

Nachdem der inzwischen getötete Islamist Abdul Ballout am Samstagabend beim Berliner CSD in eine Menschenmenge gefahren sein soll und dabei eine Frau tötete, wurde Tayman Z. zwischenzeitlich festgenommen, weil er sich in der Nähe des Tatorts mit einer Kopfverletzung aufhielt. Da Zeugen berichteten, dass aus dem Tatfahrzeug zwei Männer ausgestiegen und geflüchtet seien, geriet Tayman Z. in den Verdacht, sich zur Tatzeit ebenfalls im Fahrzeug befunden zu haben.

Wieso sitzt er nicht in Abschiebehaft?

Im Zuge der weiteren Ermittlungen ließ sich der Verdacht gegen den Iraner jedoch nicht erhärten (Apollo News berichtete). Eine DNA-Analyse des Fahrzeugs habe laut Bild keine belastenden Hinweise ergeben. Die Behörden ermitteln derweil weiter nach möglichen Komplizen, die Ballout bei der Tat unterstützt haben könnten.

Taman Z. sollte aber doch in Abschiebehaft sitzen, statt frei herumzulaufen und womöglich schnell wieder Straftaten zu begehen.

Mit lieben Grüßen aus meiner Wahlheimat Spanien
Ihr Rainer Andreas Seemann

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