Die EU und wie sie immer mehr Kompetenzen der Länder abgreift

Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Und hier beginnt der eigentliche Skandal. Denn wie kann es sein, dass eine EU-Kommission, die keinerlei demokratische Legitimation besitzt, die sich in keinen Wahlen dem Volk stellen musste, mehr Macht hat als die gewählten Volksvertreter eines Landes?
Knapp 60.000 Menschen arbeiten für die Europäische Union, die müssen beschäftigt werden und sei es auch nur mit unsinnigen „Empfehlungen“ oder Verordnungen. Ein paar Beispiele:
