Strafrechtlerin warnt vor Dobrindts Plänen zum Ausbau des Verfassungsschutzes.

Es ist wieder soweit und niemand soll später sagen, dass er von nichts gewusst hat. Es ist offensichtlich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem Überwachungsstaat entwickelt, den es in der deutschen Geschichte bereits zweimal gab.
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) plant, den Verfassungsschutz zu einem aktiven Geheimdienst mit operativen Befugnissen auszubauen. Aus der Rechtswissenschaft kommt daran erhebliche Kritik – und ein wuchtiger historischer Vergleich.
Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrats und Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie, warnt gegenüber table.media, Dobrindts Ansatz verstoße gegen das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Dieses Prinzip, so Rostalski, sei „eine Lehre aus den Erfahrungen mit Gestapo und Stasi“. Es solle verhindern, dass sich zu viel Macht in einer einzigen Institution konzentriere.
Die Pläne Dobrindts widersprechen diesem Grundsatz komplett.

