Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat
Liebe Leserinnen und Leser,

es ist empörend, wie in Deutschland Recht gesprochen wird. Im Mordprozess um den in Völklingen erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) ist der Angeklagte Ahmet G. (19) freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.
Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil das Urteil eine Abfolge beschreibt, die viele als schwer erträglich empfinden: Zunächst begeht der Täter einen bewaffneten Überfall. In diesem Moment ist er nach den Feststellungen des Gerichts noch so zurechnungsfähig, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt werden kann. Als die Polizei eingreift, eskaliert die Lage. Ahmet G. entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe, erschießt Simon Bohr mit sechs Schüssen und feuert anschließend auf weitere Beamte. Gerade für diese Eskalation geht das Gericht dann aber von Schuldunfähigkeit aus.
Mal ehrlich: Vertrauen Sie dieser Justiz noch? Entsprechen solche Urteile wirklich dem Grundsatz „Im Namen des Volkes„?

