Polizistenmörder freigesprochen

Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat

Liebe Leserinnen und Leser,

Im Namen des Volkes? Eine Justizreform ist dringend erforderlich

es ist empörend, wie in Deutschland Recht gesprochen wird. Im Mordprozess um den in Völklingen erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) ist der Angeklagte Ahmet G. (19) freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil das Urteil eine Abfolge beschreibt, die viele als schwer erträglich empfinden: Zunächst begeht der Täter einen bewaffneten Überfall. In diesem Moment ist er nach den Feststellungen des Gerichts noch so zurechnungsfähig, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt werden kann. Als die Polizei eingreift, eskaliert die Lage. Ahmet G. entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe, erschießt Simon Bohr mit sechs Schüssen und feuert anschließend auf weitere Beamte. Gerade für diese Eskalation geht das Gericht dann aber von Schuldunfähigkeit aus.

Mal ehrlich: Vertrauen Sie dieser Justiz noch? Entsprechen solche Urteile wirklich dem Grundsatz „Im Namen des Volkes„?

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ARD Fakenews im Fall Fernandes

Auf den Spiegel reingefallen: So oft verbreitete die ARD Fakenews im Fall Fernandes

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Tagesschau als Tatsachenverdreher

dass ARD und ZDF nicht gerade als seriöse Quelle für Nachrichten gelten, hat sich inzwischen auch in weiten Kreisen der Bevölkerung herumgesprochen. Und wieder einmal berichtet Apollo-News von einem solchen Fall. Mehrere Outlets der ARD machten aus dem Fall Ulmen/Fernandes eine Deepfake-Geschichte. Bewusst oder unbewusst wurde die Wahrheit so verzerrt, Leser und Zuschauer grob getäuscht und eine Kampagne befeuert.

Dass Ulmen Deepfakes, also KI-generierte oder KI-manipulierte Medieninhalte, die echt wirken sollen, aber in Wirklichkeit gefälscht sind, im Internet verbreitet habe, schrieb der Spiegel nie, auch nicht in späteren Artikeln zu dem Fall – wenngleich dies durch den Text suggeriert wurde. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ging dem Spiegel jedoch vielfach auf den Leim und verbreitete geradezu massenhaft diese Falschmeldung. Der ÖRR schuf damit die Grundlage für eine Kampagne gegen Christian Ulmen und die rigorose Verschärfung der Internetgesetze.

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Strack-Zimmermann „Kriegstreiberin“

Strack-Zimmermann kann „Kriegstreiberin“ genannt werden

Liebe Leserinnen und Leser,

Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Bild: Wikipedia

ich habe sie schon immer so genannt. Sie ist Waffen-Lobbyistin und verdient an den Kriegen in dieser Welt. Kein Wunder, dass sie eine der schärften Befürworterinnen der Waffenlieferungen an die Ukraine ist.

Inzwischen muss man in Deutschland vor Gericht um Worte ringen, die einem die Wirklichkeit geradezu auf die Zunge drängt. Strack-Zimmermann eine Kriegstreiberin zu nennen ist naheliegend, angesichts ihrer politischen Aussagen. Aber sie sieht das natürlich anders. Sie hat sich mit Hunderten von Anzeigen gegen diese Bezeichnung gewehrt. Nun hat sie ein weiteres Verfahren verloren. Die Rüstungslobbyistin (auch gegen diese Bezeichnung hatte sie geklagt und verloren) hatte in erster Instanz vor dem Amtsgericht Köln eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen gegen einen Mann erzielt, der sie in einer Nachricht in sozialen Medien „Kriegstreiberin und Schreibtischmörderin“ genannt hatte. Das Landgericht Köln entschied nun, wie die Anwälte des Beklagten mitteilten, dass es sich hier um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage handelte, und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft hatte es, nachdem klar war, dass sie mit dem Sonderparagraphen für Politiker keinen Erfolg haben würde, noch mit der normalen Beleidigung versucht, traf aber auf eine Kammer, die das Grundrecht höher bewertete.

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