Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Auch zweites Redeverbot gegen Höcke unzulässig

aus Wikipedia
Ich wollte es kaum glauben, nachdem ich in der Vergangenheit so viele unverständliche, ungerechte und nicht nachvollziehbare Gerichtsurteile von deutschen Gerichten lesen musste. Aber offensichtlich herrscht wenigstens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch so etwas, wie die Achtung vor der Redefreiheit.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Redeverbot gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben und das ist gut so! In einer Demokratie darf es keine Redeverbote geben, keine Ausgrenzung von Parteien und keine Bevorzugung von Parteien, die den Gemeindevertretern nicht passen.
Die Vorinstanzen hatten dieses undemokratische Vorgehen sogar noch gebilligt, was zeigt, wie die deutsche Justiz bereits von links/grünen antidemokratischen Richtern durchzogen ist. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen dürfe – jedoch „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei.
Zur Begründung führte das Gericht aus:

